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Was uns ausmacht

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Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz sind Garantie für eine erfolgreiche Beratung und Rechtsvertretung.

 

Kanzleiinhaber Axel J. Nolte ist seit 1996 als zugelassener Rechtsanwalt tätig und seit dem Jahr 2002 Fachanwalt für Strafrecht.

 

Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gemäß § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) als Rechtsanwalt über eine zusätzliche Qualifikation im Bereich des Strafrechts, d. h. seine theoretischen und praktischen Kenntnisse auf diesem Gebiet übersteigen erheblich das Maß dessen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

 

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