Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei und möchten Ihnen mit dieser Seite einen kurzen Überblick über unsere Tätigkeiten und Leistungen verschaffen.
Im Bereich des Strafrechts bieten wir umfassende Beratung und engagierte Verteidigung. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten proaktiv zu schützen und sie effektiv vor strafrechtlichen Konsequenzen zu bewahren.
Wir spezialisieren uns auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren. Mit unserem Fachwissen helfen wir Ihnen, sich gegen Bußgeldbescheide zu wehren und mögliche Folgen zu minimieren.
Unsere Expertise im Straßenverkehrsrecht ermöglicht es uns, Sie bei Verkehrsunfällen und Verkehrsdelikten zu vertreten. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und streben nach der bestmöglichen Lösung.
Im Arbeitsrecht bieten wir qualifizierte Vertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, von Vertragsangelegenheiten bis hin zu Kündigungsschutzklagen.
Wir beraten Sie in allen Aspekten des Vertrags-, Verbraucher- und Finanzrechts. Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu unterstützen und Ihre Interessen in finanziellen Angelegenheiten effektiv zu vertreten.
Im Bereich des öffentlichen Rechts stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat betreffen.
Unsere Kanzlei bietet kompetente Beratung und engagierte Verteidigung in verschiedenen Rechtsgebieten. Dabei ist es das Ziel, unsere Mandantschaft durch frühzeitige Beratung und Betreuung vor Anklagen, Bußgeldbescheiden und nachfolgenden Gerichtsverfahren zu bewahren.
Sollte ein Gerichtsverfahren unvermeidbar sein, bieten wir Ihnen eine erfahrene, engagierte und effektive Verteidigung vor den Ermittlungsbehörden und den Gerichten.
Neben Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht unterstützen wir Sie auch im Arbeits- und Straßenverkehrsrecht. Wir streben danach, Ihre Rechte zu schützen und maximale Ergebnisse in Ihren Verkehrsunfall- und Arbeitsrechtsfällen zu erzielen.
Darüber hinaus bieten wir qualifizierte Beratung im Vertrags- und Finanzrecht sowie im öffentlichen Recht, um Ihre Interessen in einem breiten Spektrum rechtlicher Angelegenheiten effektiv zu vertreten.
Kanzleiinhaber Axel J. Nolte ist seit 1996 als zugelassener Rechtsanwalt tätig und seit dem Jahr 2002 Fachanwalt für Strafrecht.
Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gemäß § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) als Rechtsanwalt über eine zusätzliche Qualifikation im Bereich des Strafrechts, d. h. seine theoretischen und praktischen Kenntnisse auf diesem Gebiet übersteigen erheblich das Maß dessen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Diese besonderen Kenntnisse umfassen alle relevanten Bereiche des Strafrechts, eingeschlossen der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezüge. Neben dem entsprechenden Nachweis dieser Kenntnisse durch schriftliche Prüfungsarbeiten muss der Rechtsanwalt vor der Verleihung des Titels durch die zuständige Rechtsanwaltskammer zudem eine Vielzahl von persönlich und weisungsfrei bearbeiteten Fällen auf dem Gebiet des Strafrechts nachweisen können sowie eine bestimmte Anzahl von Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht (Landgericht, Oberlandesgericht oder BGH). Schließlich muss er den Nachweis erbracht haben, bereits mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt ununterbrochen zugelassen und tätig gewesen zu sein.
Der Fachanwalt für Strafrecht ist zur Dokumentation seiner im Vergleich zu Mitbewerbern überdurchschnittlichen Qualifikation gegenüber der Rechtsanwaltskammer jährlich zum Nachweis regelmäßiger Fortbildung verpflichtet.